Stuttgarter Nachrichten v. 25.10.1996 Seite 1 (Titelseite):
Mannheim (lsw)- Der US- Jazzpianist Chick Corea, der der Scientology-Organisation angehört, hat seinen Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg verloren. Der Verwaltungs- gerichtshof in Mannheim entschied, dass die Landesregierung keine Grundrechte verletze, wenn sie die staatliche Förderung von Festivals für den Fall in Frage stelle, dass dort Künstler auftreten, die Scientology-Mitglieder sind. Im Sommer 1993 hatte das Kultusministerium im Landtag eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dies hatte Corea zur Klage veranlasst. (Aktenzeichen: 10 S 176/96)
Schwarzwälder Bote
25.10.1996
Von unserem Mitarbeiter
Mannheim (uw). Gescheitert ist der amerikanische Jazzmusiker Chick Corea mit seiner Klage gegen das Land Baden- Württemberg. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat diese als unbegründet zurückgewiesen. Der Scientologe hatte das Land verklagt, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlte. Das Kultusministerium hatte 1993 erklärt, zukünftig müsse "eine staatliche Förderung von Veranstaltungen in Frage gestellt werden, an der aktiv und offen bekennende Scientologen und Mitglieder ähnlicher Gruppierungen auftreten". Der Pianist verlangte die Unterlassung, den Widerruf oder die Richtigstellung der Aeusserung des Ministeriums. Corea argumentierte, Veranstalter von Festivals würden dadurch abgehalten, ihn zu engagieren, da sie befürchten müssten, nicht in den Genuss von staatlichen Zuschüssen zu kommen. Er werde somit in seiner Persönlichkeit und seiner Religions- und Kunstfreiheit verletzt. Ausserdem werde gegen das Diskriminierungsverbot verstossen. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt dem Land Recht gegeben. Die Erklärung des Ministeriums verletze weder die Ehre des Klägers, noch werde dadurch in ein Grundrecht eingegriffen. Von einem Auftrittsverbot könne keine Rede sein, betont Harald Fliegauf, Vertreter des öffentlichen Interesses beim VGH: "Corea kann auftreten wo und wann er will." Nur könne er nicht damit rechnen, durch Steuermittel gefördert zu werden. Ein vergleichbares Urteil sei wohl bisher in Deutschland noch nicht gesprochen worden, erklärte ein VGH-Sprecher. Es sei indes nicht zu befürchten, dass Zuschüsse für Festivals generell gestrichen werden, wenn nur einer der Künstler Scientologe ist. Denkbar sei aber, diesen Akteuren ein Hornorar aus öffentlichen Mitteln zu verweigern. (Aktenzeichen 10 S 176/96).