Urheberrecht im Internet 1


Gesetzliche Grundlage

In der Schweiz wird das Urheberrecht durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) vom 9. Oktober 1992 geregelt.
Im weiteren gelten auch die internationalen Abkommen auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, denen die Schweiz angehört:

Urheberrechtsschutz

Urheberrechtsschutz geniessen Werke der Literatur und Kunst wie etwa

Die obgenannten Werke sind nur urheberrechtlich geschützt, falls sie
Der Urheberrechtsschutz umfasst auch Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern die obigen Schutzvoraussetzungen erfüllt sind.

Werke zweiter Hand (wie Bearbeitungen eines schon bestehenden Werkes, Übersetzungen oder audiovisuelle Bearbeitungen; wobei der individuelle Charakter erkennbar bleibt) geniessen denselben Schutz wie die ursprünglichen Werke; in diesen Fällen bleibt jedoch das Recht der am ursprünglichen Werk Berechtigten (Urheber bzw. Rechtsinhaber) vorbehalten.
Sammlungen sind geschützt, sofern es sich bezüglich Auswahl oder Anordnung um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt. Der Schutz besteht unabhängig davon, ob die einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Damit ist klar, dass auch eine Datenbank als solche urheberrechtlichen Schutz geniessen kann, ohne dass die einzelnen Elemente geschützt sein müssen.

Keinen Schutz geniessen nach schweizerischem Recht Gesetze, Verordnungen, andere amtliche Erlasse, Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen, Zahlungsmittel sowie amtliche und gesetzlich geforderte Sammlungen und Übersetzungen solcher Werke. Frei ist natürlich auch die Benutzung von Werken, bei denen die Schutzfrist abgelaufen ist. Zudem kann ein Urheber ausdrücklich auf seine Rechte verzichten.

Geschützte Leistungen (verwandte Schutzrechte)

Neben den Urhebern von Werken der Literatur und Kunst schützt das Urheberrechtsgesetz unter dem Titel verwandte Schutzrechte auch:

Es ist offensichtlich, dass im Internet urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten, weiterverbreitet, gespeichert, verändert und auch anderswie genutzt werden.